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Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer

Wichtige Information / Urteile / Recht über die Entgeltfortzahlung

Vertragsinformationen:

Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): BSG Urteil (Az.: B1 A 1/14)- Gesetzliche Krankenversicherung erstattet keine künstliche Befruchtung für unverheiratete Pärchen (§ 27a Absatz 1 Nummer 3 SGB).

Sehr geehrte Leserinnen,
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anbei dürfen Wir, die bruttogehaltsabsicherung.de, Sie über ein aktuelles Rechtsurteil über die Ent-geltfortzahlung im Krankheitsfall informieren. Als Kunde der www.bruttogehaltsabsicherung.de können Sie diese Information über Ihren Kundenabruf beziehen. Sollten Sie derzeit diese Dienstleistung noch nutzen, können Sie diese bei uns beantragen.

Sind Sie noch kein Kunde unseres Hauses und Ihr aktueller Berater verfügt leider nicht über das notwendige Expertenwissen in der betrieblichen Sozialleistung, können Sie diese Dienstleistung ebenfalls beantragen.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) erstatten keine künstliche Befruchtung an unverheiratete Pärchen. Gleichzeitig ist es den gesetzlichen Krankenversicherungen auch nicht erlaubt ihre Satzung zu ändern, das zukünftig auch für unverheiratete Pächen die Kosten einer künstlichen Befruchtung übernommen werden.

Das hat das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 18. november 2014 entscheiden.

Grundlage ist § 27a Absatz 1 Nummer 3 SGB V. Hier sind Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für eine künstliche Befruchtung nur für Personen vorgesehen, die miteinander verheiratet sind.

Die hohen Kosten einer künstlichen Befruchung müssen somit Personen, die in einer Lebensgemeinschaft wohnen, selber tragen.



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OLIVER VELLEMAN
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